Antrag Erstat­tung Schü­ler­be­för­de­rungs­kos­ten

Sehr geehr­te Sorge­berechtigte,

ab sofort kön­nen Anträ­ge zur Erstat­tung der Schü­ler­be­för­de­rungs­kos­ten in den Sekre­ta­ria­ten bei­der Schul­tei­le, zusam­men mit den gesam­mel­ten Fahr­schei­nen, abge­ge­ben wer­den. 

Die­se Anträ­ge sind für Schü­ler gedacht, die Selbst­zah­ler sind und nicht die nächst­ge­le­ge­ne staat­li­che Schu­le besu­chen. 

Der Land­kreis infor­miert hier­zu: 

„Die Schü­ler kau­fen selbst die Fahr­kar­ten oder Deutsch­land­ti­ckets und kön­nen die Fahr­kos­ten bei uns ein­rei­chen. Die Schu­le bestä­tigt auf der Rück­sei­te des Antra­ges die Anwe­sen­heit und schickt den Antrag mit den ange­füg­ten Fahr­schei­nen oder Zah­lungs­nach­wei­sen für die Deutsch­land­ti­ckets zu uns. Wir erstat­ten die Fahr­kos­ten bis zur nächst­ge­le­gen Schu­le / Gym­na­si­um.“ (Zitat aus Nach­richt aus dem LRA vom 03. April 2025)

Den not­wen­di­gen Antrag fin­den Sie hier neben dem Text.

Tino Naza­reth 

(Schul­lei­ter)                                                                                                     Mühl­hau­sen, 03. April 2025

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