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Sehr geehrte Sorgeberechtigte,
ab sofort können Anträge zur Erstattung der Schülerbeförderungskosten in den Sekretariaten beider Schulteile, zusammen mit den gesammelten Fahrscheinen, abgegeben werden.
Diese Anträge sind für Schüler gedacht, die Selbstzahler sind und nicht die nächstgelegene staatliche Schule besuchen.
Der Landkreis informiert hierzu:
„Die Schüler kaufen selbst die Fahrkarten oder Deutschlandtickets und können die Fahrkosten bei uns einreichen. Die Schule bestätigt auf der Rückseite des Antrages die Anwesenheit und schickt den Antrag mit den angefügten Fahrscheinen oder Zahlungsnachweisen für die Deutschlandtickets zu uns. Wir erstatten die Fahrkosten bis zur nächstgelegen Schule / Gymnasium.“ (Zitat aus Nachricht aus dem LRA vom 03. April 2025)
Den notwendigen Antrag finden Sie hier neben dem Text.
Tino Nazareth
(Schulleiter) Mühlhausen, 03. April 2025