Elternbrief des Schulleiters vom 03.01.2022

Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Sorgeberechtigte,

zunächst wünsche ich Ihnen erst einmal einen erfolgreichen Start in das Jahr 2022, verbunden mit den besten Wünschen nach Gesundheit und persönlichem Wohlergehen. Hoffen wir alle gemeinsam darauf, dass wir ein den Umständen entsprechend halbwegs normales zweites Schulhalbjahr vor uns haben.

Im Folgenden möchte ich Ihnen einige Hinweise zum weiteren Ablauf in den kommenden Tagen geben. Grundlage dafür sind die Allgemeinverfügung des TMBJS vom 28.12.2021, das Schreiben des zuständigen Ministers Herrn Holter vom 29.12.2021 sowie die Telefonkonferenz mit dem Staatlichen Schulamt Nordthüringen vom 03.01.22. Vorsorglich weise ich aber darauf hin, dass nach  Ankündigungen in den Medien bereits in dieser Woche eine weitere Bund- Länder- Konferenz unter anderem zum Thema „Schulen“ stattfinden wird, sodass die folgenden Ausführungen möglicherweise bereits zur nächsten Woche wieder modifiziert werden müssen.

Unterrichtsablauf:

Vom 05. – 07.01.22 findet der Unterricht in allen Klassen planmäßig statt. Eventuelle Vertretungspläne sind zu beachten.

Über die Durchführung des Unterrichts in den Folgewochen wird jeweils am Donnerstag der Vorwoche entschieden. Änderungen im Unterrichtsablauf werden durch Aushänge in den Schulteilen bzw. über unsere Homepage kommuniziert.

Unterrichtsorganisation / Hygienekonzept:

Die Testung der Schüler*Innen erfolgt in dieser Woche am Mittwoch und am Freitag in der bekannten Form. Ab der kommenden Woche erfolgt die Testung wie bisher montags und mittwochs. Gemäß § 26 b ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO gilt für alle Personen, also auch Schüler*Innen, die nicht nach 2G von der Testpflicht befreit sind oder die keinen offiziellen Testnachweis (Schnelltest, nicht älter als 24 Stunden oder PCR-Test nicht älter als 48 Stunden, jeweils bis Unterrichtsschluss) vorlegen können, Betretungsverbot. Diese Schüler*Innen haben die Schule unverzüglich zu verlassen bzw. sind unverzüglich den Sorgeberechtigten zu übergeben. Für diese Schüler wird durch die jeweiligen Fachlehrer Distanzunterricht gewährleistet.

Die Klassen- und Stammkursleiter*Innen erfassen wöchentlich, beginnend in dieser Woche (ggf. durch gezielte Befragung der Schüler bzw. Eltern bereits am Dienstag) bis Mittwoch 12.00 Uhr die Anzahl der Schüler*Innen ihrer Klasse, die: 1. Selbst infiziert sind, 2.  Sich in Quarantäne befinden, 3. Wegen Risikomerkmalen (auch bei Personen im eigenen Haushalt) nicht in Präsenz unterrichtet werden dürfen oder 4. Anderweitig wegen Erkrankung (außer Corona) nicht in Präsenz unterrichtet werden können. Diese Meldung muss zwingend vorliegen, da anhand dieser Zahlen jeweils donnerstags die Unterrichtsformen für die kommende Woche festgelegt werden. 

Zur wöchentlichen Lageeinschätzung ist es hilfreich, den Impfstatus der Schüler*Innen klassenweise zu erfassen, um über Maßnahmen zur Unterrichtsgestaltung entscheiden zu können. Ich bitte Sie, sehr geehrte Sorgeberechtigte, Ihr Einverständnis zur Erfassung auf freiwilliger Basis zu geben. Sie helfen damit, bei ggf. höheren Infektionszahlen trotzdem Distanzunterricht zu vermeiden. Die Registrierung erfolgt rein anzahlmäßig auf die jeweilige Klasse bezogen.

Sowohl im Unterricht als auch im Gebäude gilt weiterhin Maskenpflicht in allen Klassenstufen. In regelmäßigen Abständen, insbesondere in den Hofpausen, ist eine Pause von der Verwendung der Gesichtsmaske zu ermöglichen. Schüler*Innen, die nicht nach ärztlicher Bescheinigung von der Maskenpflicht befreit sind und die das Tragen der Maske verweigern, erhalten Betretungsverbot für das Schulgebäude (Verfahrensweise incl. Distanzunterricht s. Testverweigerer).

Schüler*Innen, die Risikomerkmale für einen schweren Krankheitsverlauf bei einer Infektion mit dem Coronavirus tragen (ärztlicher Nachweis erforderlich) oder die noch nicht über einen vollständigen Impfschutz (nur Erstimpfung oder Zweitimpfung weniger als 15 Tage her) verfügen, können auf Antrag bei der Schulleitung vom Präsenzunterricht befreit werden. Eine Befreiung ist für maximal 2 Monate möglich. Für alle Formen einer Unterrichtsbefreiung gilt: Die Verpflichtung zur Teilnahme an Prüfungen und Leistungsnachweisen bleibt davon unberührt.

Das Betreten der Schulgebäude ist Betriebsfremden, also auch Eltern, nur unter Vorlage des 2G – Nachweises für maximal 10 Minuten gestattet oder wenn die Gesprächssituation einen ausreichenden Infektionsschutz erlaubt. Elterngespräche sollten jedoch grundsätzlich außerhalb der Schule bzw. fernmündlich erfolgen.

Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Sorgeberechtigte, wir sind uns sehr wohl der Tatsache bewusst, dass mit diesen Maßnahmen noch immer nicht von einem normalen Schulbetrieb die Rede sein kann. Aber nur mit gemeinsamen Anstrengungen besteht eine Chance, eine Schulschließung und die damit verbundene Umstellung auf Distanzunterricht zu vermeiden. Bitte tragt Euren / tragen Sie  Ihren ganz persönlichen Anteil dazu bei.

 

Mit freundl. Gruß

Udo Penßler-Beyer

 

03.01.2022

 

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