Entschuldigungsmodus

Sicherung eines einheitlichen Entschuldigungsmodus in den Klassen 10 – 12

Verbindliche Regeln

  1. Entschuldigungen werden grundsätzlich nur vom Stammkursleiter/Klassenleiter entgegengenommen, nur dieser kann Fehlzeiten entschuldigen.
    Ausnahme: Sportatteste werden vom verantwortlichen Sportlehrer entgegengenommen.
  2. Krankmeldungen von Schülern erfolgen am ersten Krankheitstag telefonisch im Sekretariat bis 11 Uhr.
    Diese Meldung ersetzt nicht die schriftliche Entschuldigung für Fehlzeiten durch Krankheit. Die schriftliche Entschuldigung ist am ersten Schultag nach der Genesung beim Stammkursleiter/Klassenleiter abzugeben oder in dessen Fach zu legen.
  3. Muss ein Schüler den Unterricht aus Krankheitsgründen vorzeitig verlassen, hat er sich bei dem unterrichtenden Fachlehrer persönlich abzumelden. Nachträglich eingereichte Entschuldigungen werden nicht anerkannt.
  4. Arzttermine sind grundsätzlich in unterrichtsfreier Zeit wahrzunehmen. Ausnahmen sind vor dem Termin gegenüber dem Stammkursleiter/Klassenleiter bekannt zu geben und nachträglich durch eine ärztliche Bescheinigung zu bestätigen.
  5. Schüler haben mit Vollendung des 18. Lebensjahres bei wiederholtem, krankheitsbedingtem Fehlen auf Anweisung des Stammkursleiters/Klassenleiters ein amtsärztliches Attest vorzulegen.
  6. „Verschlafene Stunden“ und sonstige unbegründete Fehlzeiten gelten in der Regel als unentschuldigt. Die Eltern sind grundsätzlich zeitnah durch die Stammkursleiter/Klassenleiter über jedes unentschuldigte Fehlen zu unterrichten. (Gesprächsnotiz in die Schülerakte!)
  7. Für die Schüler der 11. und 12. Klassen gilt die Schulpflicht für alle belegten Fächer und Kurse bis zum letzten Schultag. Pauschale Freistellungen durch einzelne Fachlehrer sind nicht statthaft. Bei Fehlzeiten ist nach Punkt 6 zu verfahren.
  8. Schüler, die einen Nachschreibtermin benötigen, melden sich unter Vorlage einer amtlichen Bescheinigung (Krankenschein o. ä.) persönlich spätestens am 3. Tag nach Wiederbesuch der Schule bei Herrn Grigo.
  9. Fahrschulstunden sind grundsätzlich außerhalb der Unterrichtszeit zu planen. Bei theoretischer oder praktischer Prüfung sind Freistellungen für die Prüfungszeiten nur vom Stammkursleiter möglich.
    Diese sind vor dem Termin zu beantragen.
  10. Als entschuldigte Fehlzeiten werden beim Stammkursleiter vorab angemeldete Termine zur Berufs- und Studienorientierung sowie zur Musterung anerkannt.
  11. Beim Fernbleiben vom Unterricht aus dringenden Gründen, z. B. Krankheit oder Freistellung, besteht für jeden Schüler die Pflicht, sich über den behandelten Unterrichtsstoff sowie erteilte Hausaufgaben spätestens am ersten Tag der Anwesenheit zu informieren und Versäumtes unverzüglich nachzuholen.
  12. Um frühzeitig auf auffällige Fehlzeiten reagieren zu können, ist die wöchentliche Abrechnung der Fehlstunden durch alle Fachlehrer verbindlich. Die entsprechenden Eintragungen sind in der Anwesenheitsliste bis spätestens Mittwoch der Folgewoche vorzunehmen.

Alle Fachlehrer sichern die konsequente Umsetzung dieser Regelungen ab. Die genannten Punkte werden im September 2021 allen Eltern und Schülern erläutert und zur Kenntnisnahme vorgelegt.

Diese Festlegungen ergänzen gültige gesetzliche Regelungen sowie die Hausordnung.

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